Jährliches Dokument
Am 1. Juli 2005 ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Kraft getreten, das durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 letztmalig geändert worden ist. Nach § 10 Absatz 1 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesetzlicher Regelungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Jährlichen Dokumente zur Verfügung:
